Anlässlich der heutigen ersten Lesung zur Einführung eines Leistungsschutzrechtes zugunsten von Presseverlagen im Deutschen Bundestag fordert der Verband Deutscher Lokalzeitungen (VDL), an dem geplanten Gesetzesvorhaben festzuhalten.
Es gehe nicht an, dass einerseits Suchmaschinenbetreiber Milliardenerlöse mit Online-Werbung bei der Internetsuche erzielten und sich andererseits weigerten, für die kommerzielle Nutzung von Inhalten der Presseverlage aufzukommen. Den deutschen Verlagen dürfe die Grundlage für Erlöse im Internet nicht entzogen werden, betont Martin Wieske, Geschäftsführer des VDL.
„Die von Google gestartete Kampagne gegen das Leistungsschutzrecht ist der reflexartige Aufschrei eines Riesen, der gepikst wird“. Dabei suggeriere der Konzern den Internetnutzern fälschlicherweise, dass nun das Suchen und Finden von Informationen im Netz erschwert werde. Tatsächlich aber könnten Informationen über Suchmaschinen nach wie vor ungehindert und wie gewohnt abgerufen werden.
„Für die private, nicht-kommerzielle Nutzung von Presseangeboten ändert sich nichts“, so Wieske. Der Verband fordert die Abgeordneten des Deutschen Bundestages deshalb erneut auf, dem geplanten Leistungsschutzrecht ohne Wenn und Aber zuzustimmen.
- 29.11.2012 -